Schwerpunkte
Die Mandantschaft seiner Kanzlei besteht sowohl aus gewerblichen als auch aus Privatpersonen, so daß alle einschlägigen Rechtsgebiete seit Jahrzehnten bearbeitet werden. Besondere Schwerpunkte liegen im Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Grundstücksrecht.
Aufgrund nachgewiesener praktischer Tätigkeit und entsprechender Fachkenntnisse ist Rechtsanwalt Schmidt berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Rechtsanwalt Schmidt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im DAV.